Bankrecht

Unter Bankrecht versteht man solche Rechtsgebiete, welche die rechtlichen Beziehungen zwischen Finanzdienstleistern und Kunden regeln. Hierzu zählen u.a. das (Verbraucher-) Kreditrecht, das Kreditsicherungsrecht, das Bankhaftungsrecht (Beraterhaftung), das Kapitalmarktrecht und das Zahlungsverkehrsrecht.

Zwischen Banken und Privatkunden kommt es oft zu Streitigkeiten bei der Finanzierung einer Immobilie, der Besicherung oder der vorzeitigen Ablösung eines Kredits. Häufig besteht Uneinigkeit darüber, ob bzw. in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Auch das Thema Anlageberatung ist oft Gegenstand einer Auseinandersetzung.

Für Gewerbekunden stehen oft Fragen der Finanzierung von Projekten und Betriebsmitteln im Vordergrund. Streitigkeiten treten dabei oft im Zusammenhang mit der Kündigung oder unterbliebenen Verlängerung von Kreditlinien, der Freigabe oder Verwertung von Kreditsicherheiten oder der Vereinbarung von Auflagen im Falle einer Unternehmenssanierung auf.

Aus meiner Praxis als Justiziar eines Kreditinstituts kenne ich die Arbeitsweise, die Entscheidungsprozesse- und Kriterien von Finanzdienstleistern. Ich weiß, dass sich eine Vielzahl von Konflikten allein dadurch ergibt, dass Bankberater und Kunde „nicht dieselbe Sprache sprechen“. Daher kann ich in vielen Fällen auch zwischen Bank und Kunden vermitteln. Hierbei geht es nicht nur darum eine rechtlich saubere, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erarbeiten. Sprechen Sie mich daher gerne an, wenn ein Konflikt mit Ihrer Hausbank auftritt.